Satzung

§1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Taekyon Detmold“, Verein für Kampfkunst im Land des Hermann. Er hat seinen Sitz in Detmold und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

Nach der Eintragung lautet der Name des Vereins:

„Taekyon Detmold e.V.“ Kampfkunst im Land des Hermann

Der Gerichtsstand ist Detmold.

§2 Zweck und Zielstellung

§3 Erwerb der Mitgliedschaft

§4 Vereinsstrafen

Vereinsstrafen können bei vereinsschädigendem Verhalten, Zuwiderhandlungen gegen Vereinsziele, Verletzungen der Mitgliederpflichten, insbesondere loyalitätspflichten gegenüber anderen Vereinsmitgliedern etc sowie bestimmten schriftlichen Direktiven/Ordnungen des Gesamtvorstandes verhängt werden.

Der Gesamtvorstand hat die beschuldigte Partei mündlich oder schriftlich anzuhören.
Der Gesamtvorstandsbeschluss ist dem Mitglied schriftlich zuzuleiten.

Vereinsstrafen nach Gesamtvorstandbeschluss:

§5 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet:

Ein Mitglied kann nach vorheriger Anhörung vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden:

Gegen den Beschluss des Gesamtvorstandes ist die Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig.

§6 Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

§7 Vorstand

Die Führung des Vereins obliegt dem Gesamtvorstand. Dieser besteht aus:

Der Gesamtvorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre. Sie bleiben auch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt. Der1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende sind gesetzlicher Vorstand im Sinne des §26 BGB. Sie allein vertreten den Verein im rechtlichen Sinne nach außen hin. Der Verein ist auch mit der Unterschrift eines der Vorsitzenden geschäftstüchtig. Die Aufgaben ergeben sich aus den Festlegungen der Mitgliederversammlungen.

Der Gesamtvorstand kann Arbeitsgruppen zur Erarbeitung vorgegebener Ziele bestimmen.

§8 Mitgliederversammlung

§9 Stimmrecht in der Mitgliederversammlung

Der Gesamtvorstand hat in der Mitgliederversammlung je eine Stimme.
Jede natürliche Person als Mitglied des Vereins hat mit vollendetem 14. Lebensjahr in der Mitgliederversammlung eine Stimme.

§10 Kassenprüfer

Die Mitgliederversammlung wählt Kassenprüfer. Die Kassenprüfung erfolgt auf Veranlassung des Vorstandes in regelmäßigen Zeitabständen, jedoch mindestens vor der Mitgliederversammlung.

§11 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§12 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes soll das Vermögen des Vereins unmittelbar und ausschließlich an Lichtblicke e.V. übergeben werden.

Satzung geändert am 06.07.2018

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